Modernisierung

Und läuft und läuft und läuft

Bei einer Modernisierung im Sinne einer Erneuerung handelt es sich um eine Ersatzinvestition in wesentliche die Effizienz bestimmende Anlagenteile, die aus Altersgründen, auf Grund eines Schadens bzw. auf Grund des technischen Fortschritts erforderlich ist. Sie liegt nach § 2 Nr. 18 KWKG vor, wenn wesentliche die Effizienz bestimmende Anlagenteile erneuert worden sind, die Kosten der Erneuerung mindestens 25 Prozent der Kosten für die Neuerrichtung der KWK-Anlage betragen und die Modernisierung eine Effizienzsteigerung bewirkt.

Unter den Begriff Modernisierung fallen daher solche Maßnahmen, die der Verbesserung der effizienzbestimmenden Anlagenteile und/oder der KWK-Anlage selbst dienen. Dazu zählen der partielle oder vollständige Ersatz der für die Strom- und Wärmeerzeugung maßgeblichen Anlagenteile durch den Einbau neuer bzw. neuartiger Teile und Komponenten mit verbesserten Eigenschaften. (Quelle Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: Merkblatt Modernisierung zur Darlegung der Zulassungsvoraussetzungen nach dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz)

Eine Modernisierung wird die wesentlichen Eigenschaften Ihrer KWK-Anlage dauerhaft verbessern und eine nachhaltige Einsparung an Primärenergie (PEE) bewirken, sie wirkt sich auf die gesamte KWK-Anlage aus. Nicht zuletzt deshalb wird sie staatlich gefördert und ist nach § 2 Nr. 18 KWKG ansatzfähig.

Was, wann, wie und ob überhaupt eine Modernisierung Ihrer Anlage sinnvoll ist, muss geprüft werden und kann nur nach sorgfältiger Inaugenscheinnahme vor Ort und entsprechenden Berechnungen entschieden werden. Ein ordentliches, umfassendes Retrofit wird in jedem Falle mehrere Phasen durchlaufen und sich in verschiedene Schritte gliedern, zum Beispiel: Analyse, Beratung und Lösungsfindung, Planung, Vorbereitung und Umsetzung.

Um beurteilen zu können, ob sich eine Modernisierung lohnt, sind eine präzise Aufnahme der Ist-Situation, die Definition Ihrer Anforderungen für die Zeit nach der Modernisierung, eine technische Detailaufnahme, eine Bewertung der Systeme wie Mechanik, Elektrobauteile, Steuerung, Hostanbindung, Restlebenszeit und die Analyse der diversen Modernisierungsmöglichkeiten nötig. Kurz – die Erstellung eines Konzeptes, das die Kosten und Nutzen abwägt und das Vorhaben sauber evaluiert. Sprechen Sie mit uns.

Übrigens, Instandhaltung klingt ähnlich, ist aber – rechtlich – dann doch etwas anderes und als Grundinstandsetzung oder Revision eine nicht ansatzfähige Modernisierungsmaßnahme.